
is guarantee successful business for tomorrow.
Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen
Für alle unsere - auch künftigen - Bestellungen und Vertragsabschlüsse sind ausschließlich die nachfolgenden Einkaufsbedingungen maßgebend. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Der Lieferant erkennt die alleinige Geltung unserer Einkaufsbedingungen mit der Annahme, spätestens jedoch mit der Ausführung des Auftrages an, auch wenn er sich auf seine eigenen Bedingungen bezieht. Die Annahme der Lieferung und Leistungen sowie deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Lieferanten.
1. Bestellung
Angebote des Lieferanten sind für uns verbindlich und kostenlos. Bestellungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Jeder Auftrag ist sofort mit Angabe der verbindlichen Lieferzeit zu bestätigen.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind fest und verstehen sich einschließlich sämtlicher Nebenkosten. Sie gelten frei Empfangsstation, falls nichts anderes vereinbart. Änderungen aufgrund nachträglich eingetretener Erhöhungen irgendwelcher Kosten, Steuern u. a. sind ausgeschlossen.
3. Lieferung
Die vereinbarte Lieferzeit ist unbedingt einzuhalten. Insbesondere ist auch der Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung ausgeschlossen. Bei Fristüberschreitung ist dem Lieferanten eine angemessene Nach-frist zu setzen. Liefert er auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Hiervon unberührt bleibt grundsätzlich unser Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe. Machen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend, so ist hierauf die vereinbarte Vertragsstrafe gemäß §§ 341 Abs. 2, 340 Abs. 1 BGB anzurechnen. Kann der Lieferant infolge höherer Gewalt einen Liefertermin nicht einhalten, so hat er uns unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis des Hinderungsgrundes zu unterrichten. In diesem Fal-le sind wir berechtigt, entweder die Abnahmefrist hinauszuschieben oder wenn unser Interesse an der Lieferung wesentlich gemindert wird, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen. Der Lieferant kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. Insbesondere ist der Lieferant nicht berechtigt, in Fällen höherer Gewalt u. a. nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurück-zutreten oder Preiserhöhungen vorzunehmen.
4. Zustellung der Ware
Die Lieferung erfolgt regelmäßig frei Verwendungsstelle, falls nicht anders vereinbart. Sämtliche Transportkosten einschließlich Verpackung, Versicherung u. a. gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Liefergegenstandes geht nicht bereits vor Zugang der Ware auf uns über. Über jede Sendung ist uns spätestens am Tage des Versandes eine Versandanzeige mit Angabe unserer Bestellnummer, genauer Angabe der Stückzahl, Bezeichnung der Gegenstände und des Einzelgewichts oder der Dimensionen zuzustellen. Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizulegen. Der Lieferant haftet für alle Schäden, Kosten, Standgelder sowie evtl. entstehende Folgekosten, die durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen. Teillieferungen sind nur aufgrund schriftlicher Vereinba-rung zulässig; andernfalls können wir die Abnahme verweigern. In jedem Fall sind Teillieferungen nicht als selbständige Geschäfte anzusehen und schriftlich zu kennzeichnen.
5. Gewährleistung
Der Lieferant leistet Gewähr für die Verwendung des besten zweckentsprechenden Materials und die richtige und sachgemäße Ausführung. Er sichert die unbedingte Übereinstimmung der verkauften Ware mit den von ihm gelieferten Proben, Mustern und Beschreibungen ausdrücklich zu. Ferner hat er zu gewährleisten, dass die gelieferten Waren die geforderten und zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Wir sind be-rechtigt, bei unvorschriftsmäßig gelieferten Waren wahlweise Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung oder kostenlose Mängelbeseitigung zu verlangen. Die Mängelbeseitigung können wir auf Kosten des Liefe-ranten auch selbst vornehmen oder in Auftrag geben. Machen wir von unserem Wandlungsrecht Gebrauch , so gehen die Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurück. Ferner sind wir zur Geltendma-chung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sowie von Mangelfolgeschäden berechtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ergeben sich Differenzen bezüglich Anzahl, Maße oder Gewicht der ge-lieferten Ware, so sind die durch unsere Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Eine Mängelrüge gilt somit als rechtzeitig erfolgt, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung des Mangels – spätes-tens jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Lieferung - abgegeben wird.
6. Generelle Haftungsregelung
Der Lieferant stellt uns von unmittelbaren Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von erbrachten Schlechtleistungen des Lieferanten gegen uns geltend machen. Der Lieferant stellt uns ferner von Produkt-haftpflichtansprüchen frei. Aus allen gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen ( inbesondere im Falle des Verzuges , der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den für uns vor-hersehbaren Schaden begrenzt.
7. Eigentumsübertragung
Wir sind uns mit dem Lieferanten darüber einig, dass das Eigentum an der bestellten Ware auf uns mit Meldung der Versandbereitschaft übergeht. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Lieferant die bestell-ten Waren für uns unentgeltlich verwahrt. Sie sind von übrigen Beständen auszusondern. Das Risiko für Feuer, Diebstahl oder sonstigen Untergang oder Verschlechterung der Ware trägt jedoch der Lieferant und hat diese Risiken zum Zeitpunkt des vereinbarten Gefahrenübergangs zu versichern. Der Lieferant versichert, dass irgendwelche Rechte Dritter an den gelieferten Waren nicht bestehen. Einen veränderten oder weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt erkennen wir nicht an. Abtretungen und Pfändungen von Forderungen sind nur zulässig, falls uns der Abtretungsempfänger oder Pfändungsgläubiger von einer doppelten In-anspruchnahme bei irrtümlicher Zahlung an den bisherigen Gläubiger aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung freistellt.
8. Schutzrechte Dritter
Der Lieferant haftet dafür, daß die von ihm gelieferten Waren, Muster und Marken frei von Rechten Dritter aller Art sind und Schutzrechte Dritter, insbesondere Patente nicht verletzt werden. Er haftet ferner da-für dass, die gelieferte Ware allen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen entspricht. Der Lieferant stellt uns bereits jetzt bei Verletzung privater Rechte oder öffentlich rechtlicher Vorschriften von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
9. Rechnungserstellung
Die Rechnung ist spätestens nach erfolgter Lieferung gesondert einzureichen. Alle im Zusammenhang mit einer Bestellung und Anfragen von uns dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Muster, Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Sie sind von ihm sorgfältig zu verwahren und zu behandeln und dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke benutzt werden. Nach Erledi-gung unseres Auftrages sind uns diese Unterlagen, soweit nicht anders verfügt, unverzüglich und kostenlos zurückzusenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. Wir behalten uns vor, den Lieferanten nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz örtlich zuständigen Gericht zu verklagen.
11. Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Des Weiteren gelten die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
12. Datenschutz
Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Datenschutzgesetz (BDSG).
13. Schlussbestimmungen
Unsere Bedingungen und der Vertrag bleiben auch im Falle rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen im vollem Umfang wirksam. Anstelle einer unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Rege-lung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages mit Rücksicht auf zwingendes aus-ländisches Recht unwirksam sein, wird der Lieferant auf Verlangen diejenigen Vertragsergänzungen mit uns vereinbaren und diejenigen Erklärungen Dritter oder Behörden gegenüber abgeben, durch die Wirk-samkeit der betroffenen Regelung und, wenn dies nicht möglich ist, ihr wirtschaftlicher Gehalt auch nach dem ausländischem Recht gewährleistet bleibt.

DE
EN
RU